Kurz erklärt

Was ist die HBB?

Berufsbildung in Österreich + HBBDie höhere berufliche Bildung (HBB) ist ein neues Bildungssegment in Österreich. Die rechtliche Grundlage bildet das HBB-Gesetz, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, neue Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung zu schaffen und berufliche Kompetenzen sichtbar zu machen.

Die HBB richtet sich an Personen, die sich nach einer beruflichen Erstausbildung (u.a. Lehrabschluss) und/oder nach mehrjähriger Berufserfahrung weiter- oder höherqualifizieren möchten. Sie ermöglicht es, vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen, sich zu spezialisieren und sich für anspruchsvollere Fach- oder Führungsaufgaben zu qualifizieren.

Zur HBB zählen einerseits bestehende Qualifikationen wie die Meister- und Befähigungsprüfungsabschlüsse, der Ingenieur-Abschluss oder der Abschluss der Dualen Akademie. Neu zu schaffende HBB-Qualifikationen werden nach dem HBB-Gesetz gestaltet. Darin sind die Bezeichnungen der drei HBB-Abschlüsse festgelegt, die sich an den Niveaus 5 bis 7 des NQR orientieren:

  • höhere Berufsqualifikation (HBQ) – NQR 5
  • Fachdiplom (FD) – NQR 6
  • höheres Fachdiplom (HFD) – NQR 7

Das für eine HBB-Qualifikation erforderliche Wissen und Können wird vor allem durch berufspraktische Erfahrung erworben und häufig durch Kurse oder Lehrgänge ergänzt. Die Qualifikationen orientieren sich am Bedarf der Wirtschaft. Daher sind auch Berufs- und Branchenvertretungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in ihre Entwicklung eingebunden.

 

Wie wird eine HBB-Qualifikation entwickelt?

Die Entwicklung von HBB-Qualifikationen erfolgt auf Grundlage des HBB-Gesetzes in einem geregelten Verfahren. Ausgangspunkt ist ein Bedarf der Wirtschaft, der in einem Bedarfsnachweis dargelegt wird.

Auf dieser Grundlage wird ein Entwicklungsteam eingerichtet. Ihm gehören Fachexpertinnen und -experten, Vertreter:innen der Sozialpartner, einer Validierungs- und Prüfungsstelle sowie einer wissenschaftlichen Einrichtung an. Gemeinsam erarbeiten sie die Prüfungs- und Validierungsverordnung sowie weitere Unterlagen für die Einreichung.

Diese Unterlagen werden beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) eingebracht und dort auch vom HBB-Beirat geprüft. Bei positiver Beurteilung wird die Prüfungsordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht.